Unterhaltsleistungen zwischen Lebensabschnittsgefährten: Wann ist § 33a EStG anwendbar?
Unterhaltszahlungen an Personen, die den gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen gleichgestellt sind, können Sie als außergewöhnliche Belastung abziehen.
So steht es in § 33a Abs. 1 S. 3 EStG. Gilt das für Lebensabschnittsgefährten generell oder scheidet ein Abzug aus, wenn der Unterhaltsempfänger öffentliche Leistungen (z. B. BAföG) bekommt?
Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen.
Quelle: WISO SSP 06/2019