Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim
Die Ihnen entstandenen Kosten für eine rein altersbedingte Unterbringung eines Angerhörigen in einem Altersheim rechnen zu den üblichen Aufwendungen der Lebensführung. Übernehmen Sie diese Kosten, handelt es sich um Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG. Ist allerdings die Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim krankheitsbedingt, handelt es sich für Sie um Kosten nach § 33 EStG. Darunter fallen nicht nur die im Heim erbrachten Pflege- und Betreuungsleistungen, sondern auch die Kosten der Unterbringung (BFH, Urteil vom 24.02.2000, Az. III R 80/97, Abruf-Nr. 000597). Eine Aufteilung der Kosten in Aufwendungen, die unter § 33 bzw. § 33a EStG fallen, ist nicht möglich (BFH, Urteil vom 30.06.2011, Az. VI R 14/10, Abruf-Nr. 113100).
“Quelle : WISO SSP 08/2021”