Umzugskostenpauschale: BMF veröffentlicht neue Werte
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann u.a. Pauschbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen steuermindernd ansetzen. Das BMF hat jetzt die Werte für Umzüge ab dem 01.04.2021 und 01.04.2022 bekanntgegeben. Je nachdem, wann Sie 2020 oder 2021 umgezogen sind bzw. umziehen, kommen damit sage und schreibe vier unterschiedliche hohe Pauschbeträge in Frage.
Wichtig: Die möglichen Pauschbeträge für Umzüge in 2020 und 2021 sind in zwei BMF — Schreiben geregelt. Im aktuellen Schreiben vom 21.07.2021 (Az. IV C 5 — S 2353/20/10004 : 002, Abruf-Nr. 223718) und im Schreiben vom 20.05.2020 (AZ. IV C 5 — S 2353/20/10004: 001, Abruf — Nr. 215828).
“Quelle: WISO 09/2021”