Umzug zwecks Einrichtung eines Home-Office: Stellen die Umzugskosten Werbungskosten dar?
von Dipl.-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Stauchitz
Umzugskosten sind abzugsfähig, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn sich durch den Umzug die Fahrtzeit zur Tätigkeitsstätte erheblich verkürzt oder wenn der Umzug aus Anlass der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit bzw. eines Wechsels des Arbeitgebers durchgeführt wird. Doch damit ist die Liste “begünstigter Umzüge” nicht erschöpft. Sie können Umzugskosten auch dann geltend machen, wenn Sie umziehen, um sich in der neuen Wohnung einen Home-Office-Platz einzurichten.
“Quelle: WISO SSP 03/2022”