Übungsleiterbefreiung: Wanderführer sind auch nach § 3 Nr. 26 EstG begünstigt
Nebenberuflich tätige Übungsleiter können von Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EstG in Höhe von 3.000 Euro im Jahr profitieren. Und den dürfen – laut Auskunft der Bundesregierung – auch Wanderführer in Anspruch nehmen. Wanderführer in den Katalog der generell nach § 3 Nr. 26 EstG begünstigten Tätigkeiten aufzunehmen, plant die Bundesregierung derzeit aber nicht (Deutscher Bundestag, Drucksache 20/10022 vom 12.01.2024, Abruf-Nr. 239650)
Quelle: WISO SSP 03/2024