Übungsleiter: Freibetrag müsste inflationsbereinigt eigentlich bei 3.207 Euro liegen
Der Übungsleiterfreibetrag in § 3 Nr. 26 S. 1 EstG müsste im Jahr 2023 eigentlich bei 3.207 Euro liegen, damit Übungsleiter keine inflationsbedingten Verluste erleiden. Das hat ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages ergeben. Das Gutachten enthält eine umfassende Zusammenstellung der Freibeträge, Freigrenzen, Pauschalbeiträge und Steuersätze in bedeutenden Steuergesetzen und Einbeziehung der Inflation mit Stand vom 28.03.2023 (Abruf-Nr. 237397). Dort finden Sie alle absoluten und relativen Grenzwerte im Einkommen‑, Körperschaft‑, Umsatz‑, Erbschaft- und Gewerbesteuergesetz und Hinweise auf die letzte Anpassung. Zudem erfahren Sie dort, auf welchen Euro-Betrag die Werte unter Berücksichtigung der Inflation heute lauten müssten.
Quelle: WISO SSP 10/2023