Überlassung von PC, Handy & Co: Steuerfalle bei Leasing kennen
Betriebliche Telekommunikationsgeräte wie PC, Tablet oder Smartphone können Sie Mitarbeitern steuerfrei überlassen. Das regelt § 3 Nr. 45 EStG. Aufpassen müssen Sie, wenn Sie leasen und der Vertrag vorsieht, dass Ihr Mitarbeiter das Gerät am Laufzeitende zu einem sehr geringen Preis kaufen kann. Dann wird die Überlassung lohnsteuerpflichtig, so das FG Sachsen.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 03/2018