Treppenlift: Keine überzogenen Nachweise erforderlich
Das Finanzamt ist zu streng, wenn es den Abzug einer außergewöhnlichen Belastung für Kauf und Einbau eines Treppenlifts mit der Begründung ablehnt, Sie hätten vor dem Kauf kein amtsärztliches Gutachten eingeholt. Nach Ansicht des FG Münster reicht ein Gutachten Ihres Arztes völlig aus.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 07/2016