Tagesbetreuung von Kindern nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei
Bezüge, die Sie von öffentlichen Stellen erhalten, wenn Sie Kinder im Rahmen der Tagespflege betreuen, sind nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Zu diesem Ergebnis ist das FG Münster gekommen.
Quelle: WISO SSP 03/2020