Studiengebühr : Rückzahlung durch neuen Chef nicht steuerfrei
Übernimmt Ihr Arbeitgeber für Sie die Fortbildungskosten oder Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium, erfolgt die Übernahme grundsätzlich aus überwiegend eigenbetrieblichen Interesse. Die Kostenübernahme ist damit steuer- und abgabenfrei. Etwas anderes gilt, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, der Wechsel einen Rückzahlungsanspruch des alten Arbeitgebers auslöst und der neue Arbeitgeber die Kosten zurückzahlt. Eine solche Übernahme der Rückzahlungspflicht ist lohnsteuerpflichtig.
“Quelle: WISO SSP 09/2021”