Steuerfreie Arbeitgeberleistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung: Kein Platz für Sonderausgabenabzug
Erbringt der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung ist der Sonderausgabenabzug in Höhe dieser Leistung zu kürzen; denn der Abzug von Sonderausgaben setzt Aufwendungen voraus, durch die der Steuerzahler tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet wird. (BFH, Urteil vom 01.09.2021, Az. III R 54/20, Abruf-Nr. 227144).
“Quelle: WISO SSP 03/2022”