Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
Es wird eine Ertragssteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Brutto-Nennleistung von 30 kW auf Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Grundstücke) eingeführt.
Quelle: WISO SSP 01/2023