Steueranrechnung nach § 35a EStG
Wo das neue BMF-Schreiben auf Ihren Widerstand stoßen sollte
Das BMF hat ein neues Schreiben zur Steueranrechnung für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Diensleistungen veröffentlicht. Das Fazit ist zwiespältig. Das BMF hat zwar einige steuerzahlerfreundliche BFH-Urteile anerkannt. Viele Zweifelsfragen hat es aber gar nicht beantwortet — oder zum Nachteil der Steuerzahler. SSP stellt Ihnen die interessantesten Neuerungen vor.
Vermittlung von § 35a-Leistungen über Online-Portale
Immer häufiger suchen Mieter und Eigenheimbesitzer den billigsten Handwerker in Online-Portalen. Hat ein Handwerker den Zuschlag bekommen und seine Arbeiten verrichtet, schickt in aller Regel nicht er, sondern der Betreiber des Online-Portals die Rechnung.
In den Finanzämtern wurde die Steueranrechnung für solche Rechnungen häufig nicht gewährt, weil der Rechnungsaussteller ja keine Handwerkerleistungen erbracht hat.
Steueranrechnung auch für Erben
Erben Sie eine Wohnung und bewohnen diese selbst, steht Ihnen die Steueranrechnung für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Diensleistungen selbst dann zu, wenn die Leistungen noch zu Lebzeiten des Erblassers erbracht wurden und Sie als Erbe die Rechnung bezahlen (BMF, Rz. 30).
Arbeitsleistung muss aus Rechnung hervorgehen
Zahlen Sie keine Rechnung über Handwerker- oder haushaltsnahe Diensleitungen, in der die Arbeitsleistung nicht getrennt von den Materialkosten ausgewiesen ist. Fordern Sie den Handwerker auf, Ihnen eine neue Rechnung zu stellen, in der die Posten entsprechend aufgeschlüsselt sind. Das Finanzamt wird die Steueranrechnung sonst verweigern. Denn Sie dürfen nicht im Schätzungswege aufteilen (BMF, Rz. 40).
Gutachterliche Tätigkeiten sind jetzt begünstigt
Nachdem der BFH entschieden hatte, dass auch Gutachtertätigkeiten bei der Steueranrechnung begünstigt sind, hat das BMF nun eingelenkt und gewährt insbesondere für folgende Leistungen eine Steueranrechnung: Mess- und Überprüfungsarbeiten, Legionellenprüfung, Kontrolle von Aufzügen, Kontrolle von Blitzschutzanlagen, Feuerstättenschau, Kaminkehrerleistungen, Technische Prüfdienste.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 01/2017