Spürbare Verbesserungen bei den Kapitaleinkünften durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2022
Bezieher von Kapitaleinkünften können sich über Verbesserungen freuen. Zum 01.01.2023 ist der Sparer-Pauschbetrag erhöht worden und der Gesetzgeber hat rückwirkend ab 2022 die Verlustverrechnung verbessert. Anstelle der tatsächlichen Werbungskosten kann bei Kapitaleinkünften regelmäßig nur der in § 20 Abs. 9 EStG verankerte Sparer-Pauschbetrag abgezogen werden. Dieser betrug seit seiner Einführung unverändert 801 Euro je Steuerzahler (bei Ehegatten 1.602 Euro). Zum 01.01.2023 ist er nun auf 1.000 Euro (bei Ehegatten 2.000 Euro) erhöht worden. Damit erhöhen sich die steuerfreien Kapitalerträge pro Person um jährlich 199 Euro. Kirchensteuerpflichtige Ehegatten sparen so effektiv 111,11 Euro Steuern im Jahr.
Quelle: WISO SSP 01/2023