Spekulationsverluste bei Ratenzahlung: Vom BFH vorgegebene neue Rechenregeln beachten
Der BFH hat neue Rechenregeln aufgestellt, wie sich Verluste auswirken, wenn Sie eine Immobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist verkaufen und dabei Ratenzahlungen vereinbaren. Stimmen Sie Zahlungsmodalitäten darauf ab, um das steuerlich beste Ergebnis zu erzielen.
So wirken sich Ratenzahlungen auf den Veräußerungsverlust aus
Nach Auffassung des BFH entscheidet der Zufluss des Veräußerungserlöses darüber, für welches Jahr Verluste aus Spekulationsgeschäften (=private Veräußerungsgeschäfte nach § 22 Nr. 2 EStG i. V. mit § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG) erfasst werden (BFH, Urteil vom 06.12.2016, Az. IX R 18/16, Abruf-Nr. 192761).
Quelle: WISO SSP Ausgabe 05/2017