Spekulationssteuer bei Immobilienverkauf: BFH bestätigt Auslegung von § 23 EStG bei eigener Wohnnutzung
Verkaufen Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, ist der Veräußerungsgewinn als Spekulationsgeschäft steuerpflichtig. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor zusammenhängend zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben (§ 23 Abs. 1 S.1 Nr. 1 S.3 EStG). Zusammenhängend heißt, dass Sie die Immobilie im Jahr vor dem Verkauf komplett, im Vorjahr zumindest am 31.12 und im Jahr des Verkaufs mindestens am 01.01 noch selbst genutzt haben. (BFH, Beschluss vom 18.11.2019, Az. IX B 72/19, Abruf-Nr. 214170).
Quelle: WISO SSP 03/2020