Sonder-AfA Mietwohnungen
Die Sonderabschreibung für die Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG soll auch künftig Anreize für den Bau von Mietwohnungen bieten. Daher können Wohnungen, die in den Jahren 2023 bis 2026 hergestellt oder erworben werden, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur linearen AfA mit 4x5 Prozent abgeschrieben werden. Die Höchstgrenze für Anschaffungs- oder Herstellungskosten wird auf 4.800 Euro je qm Wohnfläche erhöht. Gleiches gilt für die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung. Sie steigt auf maximal 2.500 Euro je qm Wohnfläche.
Quelle: WISO SSP 01/2023