Sonder-Afa für Kfz: Fahrtenbuch ist keine Bedingung
Das Finanzamt kann nicht verlangen, dass Sie ein Fahrtenbuch führen, um nachzuweisen, dass Sie für einen PKW die Vorrausetzungen für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags und der Sonderabschreibung nach § 7g EStG erfüllen. Der Nachweis kann auch anders erfolgen. Das hat der BFH der Finanzverwaltung ins Stammbuch geschrieben.
“Quelle: WISO SSP 05/2021”