Selbst getragene Krankheitskosten
Wie sind sie bei Beitragsrückerstattungen anzusetzen?
Selbst getragene Krankheitskosten sind den außergewöhnlichen Belastungen, und nicht den Sonderausgaben zuzuordnen. Daher sind Beitragsrückerstattungen nicht um selbst getragene Kosten zu kürzen. Das Finanzamt darf den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge um die volle Beitragsrückerstattung kürzen. Ob diese für Steuerzahler nachteilige Auffassung des FG Baden-Württemberg (Urteil vom 25.01.2016, Az. 6 K 864/15, Abruf-Nr. 188432) richtig ist, muss der BFH klären. Bei ihm ist unter dem Az. X R 3/16 die Revision anhängig.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 10/2016