Neues zu den Säumniszuschlägen: VII. BFH-Senat hält ihre Höhe nicht für verfassungswidrig
“Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 S. 1 AO bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken”. Mit dieser Aussage hat der VII. Senat des BFH aufhorchen lassen. Ganz beerdigt sind die Hoffnungen auf niedrigere Säumniszuschläge damit aber nicht. Denn der VI. und der VIII. BFH-Senat sehen das nämlich anscheinend anders. Mehr dazu lesen im SSP-Online-Beitrag mit der Abruf-Nr. 49310954.
Quelle: WISO SSP 05/2023