Rollstuhlgerechter Umbau im Garten: FG Münster gewährt zumindest Steueranrechnung nach § 35a EStG
Aufwendungen für die Anlage eines rollstuhlgerechten Wegs im Garten eines Einfamilienhauses sind dann nicht zwangsläufig, wenn sich auf der anderen Seite des Hauses eine Terrasse befindet, die mit dem Rollstuhl erreichbar ist. Diese Auffassung vertritt das FG Münster. Es hat die angefallenen Aufwendungen in Höhe von 6.000 Euro nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt, sondern nur dem Hilfsantrag stattgegeben, für 20 Prozent der Lohnkosten die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG zu gewähren (FG Münster, Urteil von 15.01.2020, Az. 7 K 2740/18 E, Abruf-Nr. 214250)
Quelle: WISO SSP 3/2020