Rente aus Versorgungswerk: Wann und mit welchem Ertragsanteil ist sie zu versteuern?
Steuerzahler, die eine Rente aus einem Versorgungswerk beziehen, müssen die Rente mit dem Ertragsanteil desjenigen Jahres versteuern, in dem ihnen die Rente erstmals zufließt. Es kommt nicht der Ertragsanteil des Jahres zum Tragen, an dem sie erstmals Anspruch auf die Rente hätten. Diese steuerzahlerungünstige Auffassung vertritt der BFH. Noch ist aber nicht aller Tage Abend. Der Steuerzahler wehrt sich nämlich, er hat Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Quelle: WISO SSP 07/2023