Prozesskosten für Studienplatzklage: FG Münster lehnt außergewöhnliche Belastung ab
Tragen Eltern Gerichts- und Rechtsanwaltskosten für eine Kapazitätsklage mit dem Ziel, ihrem Kind einen Studienplatz zu verschaffen, führt dies nicht zu außergewöhnlichen Belastungen. Auch erhöhte Kosten, die durch das Bewerbungs- oder Auswahlverfahren entstanden sind, stellen Berufsausbildungskosten dar, die durch den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld sowie den Sonderbedarfsfreibetrag abgegolten sind (FG Münster, Urteil vom 13.08.2019, Az. 2 K 3783/18 E, Abruf-Nr. 211194, Revision nicht zugelassen)
Quelle: WISO SSP 10/2019