Privates Veräußerungsgeschäft: Veräußerung eines Gartengrundstücks ist nicht begünstigt
Die Veräußerung eines abgetrennten unbebauten (Garten-)Grundstücks fällt nicht unter den einkommensteuerlichen Befreiungsbestand „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ (BFH, Urteil vom 26.09.2023 Az. IX R 14/22, Abruf-Nr. 239298)
Quelle: WISO SSP 03/2024