Privates Veräußerungsgeschäft
Anhebung Freigrenze § 23 Abs. 3 S. 5 EStG Wachstumschancengesetz
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der im Kalenderjahr erzielte Gesamtgewinn weniger als 600 Euro beträgt (Freigrenze).
Diese Freigrenze soll auf 1.000 Euro erhöht werden.
“Quelle: WISO SSP 01/2024”