Private Kfz-Nutzung: Künftig sind E‑Fahrzeuge mit einem BLP bis 80.000 Euro steuerlich begünstigt
Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Wachstumschancengesetz beschlossen. Neu im Regierungsentwurf: ist ein Passus zur privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen. Um die Nachfrage zu steigern und gestiegene Anschaffungskosten solcher Fahrzeuge praxisgerecht abzubilden, soll der bestehende Höchstbetrag bei der Viertelregelung zum 01.01.2024 von 60.000 Euro auf 80.000 Euro angehoben werden. Das soll entsprechend bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz an Arbeitnehmer gelten. (§ 8 Abs. 2 S. 2,3 und 5 EStG)
Quelle: WISO SSP 10/2023