Praxistipps für die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes
-Verdient ein Elternteil deutlich mehr und hat aus diesem Grund einen höheren Steuersatz, kann überlegt werden, ob der Freibetrag nicht diesem Elternteil zugerechnet werden sollte. Ein finanzieller Ausgleich zwischen beiden Elternteilen kann anschließend außerhalb der Steuerfestsetzungen hergestellt werden.
-Wenn man das Kind beim Einwohnermeldeamt anmeldet (z. B. als Zweitwohnsitz), kann der Freibetrag für Alleinerziehende auch dann in Anspruch genommen werden, wenn das Kind eine eigene Wohnung unterhält (BMF-Schreiben vom 23.11.2022, Rz. 18).
Quelle: WISO SSP 04/2023