Pflegekosten: Abzug auch für nicht qualifizierte Pflegekräfte
Steuerzahler, die sich zu Hause pflegen lassen, können Aufwendungen auch dann als außergewöhnliche Belastung abziehen, wenn die Pflege von einer Person erledigt wird, die über keine entsprechende Qualifikation verfügt. Das hat das FG Baden-Württemberg klargestellt.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 10/2016