BFH: Steuerermäßigung nach § 35a EStG für ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen
Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG kann für die Anwendungen, die einem Steuerzahler für die ambulante Pflege- und Betreuung eines Dritten erwachsen, in Anspruch genommen werden. Das gilt auch dann, wenn die Pflege- und Betreuungsleistungen nicht im eigenen Haushalt, sondern im Haushalt der gepflegten oder betreuten Person erfolgen. Einer Rechnung, die auf den Steuerzahler ausgestellt ist oder einer Bankzahlung bedarf es nicht. Das hat der BFH entschieden.
“Quelle: WISO SSP 08/2022”