Negative Einkünfte des Erblassers können auf Erben übergehen
Normalerweise darf ein Erbe steuerlich nicht ausgeglichene Verluste des Erblassers nicht in seiner eigenen Steuererklärung verrechnen (SSP 6/2017, Seite 14). Eine Ausnahme gilt für das FG Düsseldorf, wenn die Verluste aus der Vermietung einer Immobilie an Drittstaaten herrühren. Letztlich entscheiden muss aber der BFH.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 07/2017