Minijobs
Höhere Jahresgeringfügigkeitsgrenze, § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
Der monatliche Höchstbetrag bei Minijobs ist auf 538,00 Euro gestiegen. Die Jahresgeringfügigkeitsgrenze liegt ab 01.01.2024 bei 6456,00 Euro (= 12 x 538,00 Euro).
“Quelle: WISO SSP 01/2024”