Minijob: Was gilt bei gleichzeitiger Ausübung einer Beschäftigung in zwei Betrieben desselben Arbeitgebers?
Die Voraussetzungen für die Annahme einer geringfügigen Beschäftigung beurteilen sich ausschließlich nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben (§ 40a Abs. 2 EStG, § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Es ist nicht möglich, bei demselben Arbeitgeber neben einer nicht geringfügig versicherungspflichtigen Beschäftigung eine (mangels Zusammenrechnung) versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung zu verrichten. In der Folge ist für die Regelung des § 40a Abs. 2 EStG eine Zusammenrechnung der Lohnzahlungen vorzunehmen, wenn diese von demselben Arbeitgeber stammen, selbst wenn die Arbeitsverhältnisse unterschiedlich ausgestaltet sind.
Quelle: WISO SSP 06/2023