Meisterkurs: Meisterbonus mindert Werbungskostenabzug nicht
In Bayern erhält jeder, der einen Meisterkurs erfolgreich abschließt, einen staatlichen Meisterbonus in Höhe von 1.000 €. Dieser Bonus ist weder einkommensteuerpflichtig noch mindert er die Werbungskosten, die im Zusammenhang mit dem Meisterkurs geltend gemacht werden können. Das hat das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) klargestellt.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 08/2016