Lohnsteuer: BFH kassiert Steuersparmodell “Werbung auf Mitarbeiter-Pkw”
Steuer- und sozialabgabenfreie Arbeitgeberleistungen sind hoch im Kurs. Ein Modell hat der BFH kassiert, zumindest das in seiner einfachsten Ausgestaltung: Der Arbeitgeber mietet eine Werbefläche am Pkw des Mitarbeiters und zahlt ihm dafür nur 255 Euro im Jahr (um so innerhalb der Steuerfreigrenze der Sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG zu bleiben). In dem Fall ist dem “Werbemietvertrag” nämlich kein eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt zuzumessen, so der BFH (Beschluss vom 21.06.2022, Az. VI R 20/20, Abruf-Nr. 232092).
Quelle: WISO SSP 12/2022