Arbeitsgerichtlicher Vergleich: Lohn(nach)-zahlungen sind nicht nach § 34 EStG begünstigt
Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit i.S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG setzen die zweckbestimmte Verknüpfung der Vergütung mit der Tätigkeitsdauer voraus. Es reicht nicht aus, dass Arbeitslohn in einem anderen Veranlagungszeitraum als demjenigen zufließt, zu dem er wirtschaftlich gehört, und dort mit weiteren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zusammentrifft. Das hat der BFH entschieden.
“Quelle: WISO SSP 08/2022”