Liebhaberei-PV-Anlagen: Lohnkosten nach § 35a EStG absetzbar?
Ein Leser fragt: Für eine PV-Anlage ist gemäß BMF-Schreiben vom 29.10.2021 Liebhaberei beantragt worden. Können die in den Installations‑,Reparatur- und Wartungskosten enthaltenen Lohnanteile nach § 35a EStG geltend gemacht werden? Das Finanzamt ist der Auffassung “Nein”.
Wichtig: Zu beachten sind jedoch auch die allgemeinen Anforderungen nach § 35a EStG. Danach
- muss sich die PV-Anlage im räumlichen Bereich des Haushalts befinden,
- darf die Errichtung der PV-Anlage nicht im Zusammenhang mit einer Neubaumaßnahme stehen und
- es dürfen für den Erwerb der Anlage keine öffentlichen Förderungen (z.B. KfW, BAFA) bewilligt worden sein.
- Soweit ein Vorsteuerabzug beansprucht wurde, sind zudem nur die Nettoaufwendungen für §35a EStG zu berücksichtigen.
Quelle: WISO SSP 02/2023