Langes Zusammenleben am Arbeitsort schließt Abzug nicht aus
Auch ein Ehepaar, das ein Kind hat und schon 15 Jahre lange am Arbeitsort lebt, kann eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung unterhalten. Das hat das FG Münster einem Finanzamt ins Stammbuch geschrieben und der Klage des Ehepaars entsprochen.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 11/2018