Vermieten Sie eine Einliegerwohnung in Ihrem Eigenheim als Büro an Ihren Arbeitgeber, war es bisher so, dass Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Verluste aus der Vermietung und sie steuersparende Verrechnung mit anderen Einkünften waren kein Problem, weil die Finanzverwaltung Ihnen stets eine Überschusserzielungsabsicht unterstellt hat. Eine BFH-Entscheidung hat diese heile Steuerwelt jetzt aber ins Wanken gebracht — und zwingt Sie, Maßnahmen zu ergreifen.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 10/2018