Künstliche Befruchtung auch bei alleinstehender Frau absetzbar
Auch eine unverheiratete Frau, die zu ihrem Beziehungsstatus keine Angaben macht, kann die Kosten für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Das entschied das FG Münster.
“Quelle: WISP SSP 09/2020”