Kranken- und Pflegeversicherung — Datenübermittlung
Für das Bescheinigungsverfahren der Versicherungsunternehmen bei Zuschüssen des Arbeitgebers zur Kranken- oder Pflegeversicherung gilt ab dem Jahr 2024 das elektronische Datenübermittlungsverfahren.
Quelle: WISO SSP 01/2023