Kosten für Straßensanierung: Musterprozess beim BFH anhängig
Wenn Kommunen die Straße sanieren, wird es für Anlieger teuer. Der BFH muss jetzt prüfen, ob Sie diese Kosten wenigstens als Handwerkerleistungen nach § 35a EStG steuersparend geltend machen können.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 01/2018