Kosten für die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft: Nachträgliche Werbungskosten?
Unter Umständen können Kosten für die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sein. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt, in dem das Bürgschaftsversprechen gegeben wird. Auch Kosten aus Insolvenzanfechtungen können begünstigt sein, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf vorliegt und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt wurden (FG Hamburg, Urteil vom 09.05.2019, Az. 6 K 32/19, Abruf-Nr. 210429, rechtskräftig).
Quelle: WISO SSP 11/2019