Immobilien-Errichtung: FG hält Kosten für baufachliche Betreuung für sofort abzugsfähig
von Diplom-Volkswirt Günter Göbel, Würzburg
Kosten für eine qualifizierte baufachliche Betreuung im Rahmen der Herstellung einer Immobilie sind den sofort abzugsfähigen Finanzierungskosten zuzurechnen, wenn die Betreuung durch die finanzierende Bank verlangt wurde. Diese Auffassung vertritt das FG Berlin-Brandenburg. Letztlich entscheiden muss aber der BFH.
“Quelle: WISO 21/2021”