Kinderkrankengeld, Erweiterter Anspruch
§ 45 Abs. 2a SGB V, Pflegestudiumstärkungsgesetz, Abruf-Nr. 238764
Elternteile können in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 15 Kinderkrankengeldtage pro Kind beziehen, Alleinerziehende pro Kind 30 Kinderkrankengeldtage.
Die Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage pro Elternteil beträgt 35 Arbeitstage und für Alleinerziehende insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr.
“Quelle: WISO SSP 01/2024”