Kindergeld: Wenn volljährige Kinder die Ausbildung krankheitsbedingt ab- oder unterbrechen
Eltern haben nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn das Ausbildungsverhältnis des Kindes weiter besteht. Daran fehlt es, wenn das Kind während der Ausbildung erkrankt und die Ausbildung durch Abmeldung von der Schule, Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet wird. In einem solchen Fall kommt eine Berücksichtigung als ausbildungsplatzsuchendes Kind in Betracht. Das setzt aber voraus, dass es sich um eine vorübergehende Krankheit handelt. Diese Grundsätze hat der BFH in mehreren Entscheidungen verlautbart, die am 10.02. veröffentlicht worden sind.
“Quelle: WISO SSP 03/2022”