Kindergeld: Haushaltszugehörigkeit eines volljährigen Kindes bei getrennt lebenden Eltern
Das Finanzgericht München hat sich mit der Haushaltszugehörigkeit eines volljährigen Kindes befasst, dessen Eltern getrennt leben. Es hat entschieden: Ein Kind ist in den Haushalt des Elternteils aufgenommen, bei dem es wohnt, versorgt und betreut wird, sodass es sich in der Obhut dieses Elternteils befindet. Bei Aufenthalt eines Kindes sowohl in dem Haushalt des einen als auch des anderen Berechtigten ist darauf abzustellen, wo sich das Kind überwiegend aufhält und wo es seinen Lebensmittelpunkt hat. Je länger ein volljähriges Kind nach eigenem Entschluss im Haushalt des anderen Elternteils lebt, desto mehr spricht dafür, dass dort ein neues Obhutsverhältnis begründet worden ist.
Quelle: WISO SSP 06/2023