Kindergeld für Dipl.-Fw.: Jurastudium mit Ziel “Finanzrichter kein Teil der erstmaligen Berufsausbildung
Ein Jurastudium mit Berufsziel “Finanzrichterin” nach abgeschlossener Ausbildung zur Dipl.- Finanzwirtin stellt keinen Teil der erstmaligen Berufsausbildung dar. Für die Zeit des Studiums besteht also kein Anspruch auf Kindergeld. Die Ausbildung zur Dipl.- Finanzwirtin ist kein integrativer Teil einer weitergehenden einheitlichen Ausbildung, stellt also keine typische Zwischenstufe dar, sondern beinhaltet eine abgeschlossene Qualifikation (FG Düsseldorf, Urteil vom 14.06.2021, Az. 9 K 3710/21KG, Abruf-Nr. 224164).
“Quelle: WISO SSP 09/2021”