Kindergeld: Anspruch fällt bei Freiwilligendienst zwischen Bachelor- und Master weg
Wer sein Studium mit dem Bachelor abschließt und dann einen Freiwilligendienst leistet, hat laut BFH eine Erstausbildung abgeschlossen – und das wiederum hat Auswirkung auf den Kindergeldanspruch. Den Anspruch behält der Kindergeldberechtigte in der Zeit nach dem Freiwilligendienst nur, wenn das Kind nicht oder nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig ist (BFH. Urteil vom 12.10.2023, Az. III R 10/22, Abruf-Nr. 239300).
Quelle: WISO SSP 03/2024