Kapitalvermögen: BFH äußert sich zu Zuflusszeitpunkt von Bonuszinsen aus Bausparvertrag
Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag fließen dem Sparer nicht bereits mit dem jährlichen Ausweis der Zinsen auf einem von der Bausparkasse geführten Bonuskonto zu, wenn ein Anspruch auf die Bonuszinsen nur nach einem Verzicht auf das Bauspardarlehen entsteht, die Bonuszinsen erst bei Auszahlung des Bausparguthabens fällig werden und über sie nur in Verbindung mit dem Bausparguthaben verfügt werden kann. Das hat der BFH gegen den Bausparer entschieden. Der wollte, dass die Bonuszinsen in dem Jahr als zugeflossen gewertet würden, in dem sie auf dem Bonuskonto ausgewiesen worden waren. Damit hätte er sich eine Menge Steuern gespart.
Quelle: WISO SSP 04/2023