Kantinenessen vom Entleiher für Leiharbeitnehmer: FG Niedersachsen sieht keine Arbeitsgeberveranlassung
Es liegt keine Arbeitgeberveranlassung i.S.v. § 9 abs. 4a S 8 EStG vor, wenn einem Leiharbeitnehmer vom Entleiher im Rahmen einer Gemeinschaftsverpflegung unentgeltlich ein Kantinenessen zur Verfügung gestellt wird und der Entleiher mit dem Verleiher über die Mahlzeitengestellung nicht abgerechnet. Dies hat das FG Niedersachsen (Urteil vom 13.05.2022, Az. 14 K 212/19, Abruf-Nr. 231499) entschieden.
“Quelle: WISO SSP 11/2022”